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   BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73   

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https://dejure.org/1974,2180
BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73 (https://dejure.org/1974,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1974 - VI C 52.73 (https://dejure.org/1974,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1974 - VI C 52.73 (https://dejure.org/1974,2180)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Als Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist danach nur eine an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte, innerlich unbedingt bindende Entscheidung zu werten, die zu dem Gebot führt, die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens zu achten (BVerfGE 12, 45 [56] und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 25]).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Ein Wehrpflichtiger ist dann als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (BVerwGE 41, 53, 55) [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72].
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß ethische Gründe ebensowenig wie verständesmäßige, gefühlsmäßige oder politische Gründe einen zwingenden Bezug zum Gewissen haben (Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 53]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Als Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist danach nur eine an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte, innerlich unbedingt bindende Entscheidung zu werten, die zu dem Gebot führt, die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens zu achten (BVerfGE 12, 45 [56] und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 25]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Das Verwaltungsgericht hat jedoch die rechtliche Trennung zwischen den Umständen, welche die Grundlage einer Gewissensentscheidung sein können, und einer solchen Gewissensentscheidung selbst verkannt (vgl. hierzu Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 59]).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 52.73
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß ethische Gründe ebensowenig wie verständesmäßige, gefühlsmäßige oder politische Gründe einen zwingenden Bezug zum Gewissen haben (Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 53]).
  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Worin die Beschwerde eine Abweichung von den weiter angeführten Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich dem Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG VIII B 42.67 - sowie den Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 111.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 52.73 - sieht, ist nicht erkennbar.
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